VfL Osnabrück: DFB-Bundesgericht reduziert weitere Geldstrafe

Nachdem das DFB-Bundesgericht bereits am Mittwoch zwei gegen den VfL Osnabrück verhängte Geldstrafen reduziert hatte, senkte es nun eine weitere Strafzahlung etwas ab, nachdem die Lila-Weißen Berufung eingelegt und eine Aufhebung der Geldstrafe gefordert hatten.

Vorfälle bei Spiel gegen Nürnberg

Konkret geht es um die Vorfälle beim Spiel gegen den 1. FC Nürnberg am 3. Februar, als Osnabrücker Anhänger in der 27. und 40. Minute aus Protest gegen einen möglichen DFL-Investor diverse Gegenstände, insbesondere Tennisbälle, auf den Rasen geworfen hatten. Daraufhin musste die Partie für insgesamt knapp drei Minuten unterbrochen werden. Zunächst verhängte der DFB daraufhin eine Geldstrafe in Höhe von 5.000 Euro, die durch die Berufung der Lila-Weißen nun auf 3.000 Euro reduziert wurde. 1.000 Euro kann der Klub für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.

VfL könnte vor das Schiedsgericht ziehen

"Kern der Entscheidungen war eine verfassungsrechtliche Prüfung, ob das Werfen von Gegenständen von der grundrechtlich geschützten Meinungsfreiheit gedeckt ist. Dies ist nicht der Fall", erklärt Achim Späth als Vorsitzender des DFB-Bundesgerichts. "Das Werfen von Gegenständen bleibt daher auch weiterhin verboten und wird als unsportliches Verhalten sanktioniert. Die konkrete Strafe ist im Einzelfall zu ermitteln." Sollte der VfL mit dem Nachlass nicht einverstanden sein, könnte er in nächster Instanz vor das Ständige Schiedsgericht ziehen. Anschließend wäre der Gang vor ein ordentliches Gericht möglich. Dass dieser Weg tatsächlich beschritten werden könnte, hatten die Lila-Weißen Ende Mai nicht ausgeschlossen.

   

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