Keine Spielmanipulation: DFB reduziert Sperre gegen Antwerpen
Wende im Fall Marco Antwerpen: Nachdem der Ex-Coach des VfL Osnabrück Ende August wegen versuchter Spielmanipulation vom DFB-Sportgericht für ein Jahr gesperrt worden war, reduzierte das Bundesgericht die Sperre in zweiter Instanz nun auf drei Monate. Das Verfahren gegen Frank Döpper, dem Co-Trainer des 54-Jährigen wurde gar aufgehoben.
Bundesgericht kippt Urteil
Hatten Antwerpen und Döpper vor dem Landespokal-Finale des VfL Osnabrück gegen Viertligist Blau-Weiß Lohne am 24. Mai versucht, den Einsatz des vom VfL an Lohne verliehenen Bernd Riesselmann zu verhindern? Nachdem das Sportgericht bei seiner Verhandlung im August dies noch als erwiesen angesehen hatte, kam das Bundesgericht im Berufungsverfahren nun zu einem anderem Ergebnis: "Nach der Beweisaufnahme sah es das Bundesgericht nicht mehr als erwiesen an, dass Marco Antwerpen und Frank Döpper als Trainer und Co-Trainer des VfL Osnabrück im Vorfeld des Endspiels um den NFV-Pokal am 24. Mai 2025 in Osnabrück zwischen dem VfL Osnabrück und dem TuS Blau-Weiß Lohne zielgerichtet versucht haben, einen in der betreffenden Spielzeit von Osnabrück an Lohne verliehenen Spieler davon abzuhalten, an dem Spiel mitzuwirken", heißt es in der Urteilsverkündung.
Der Vorwurf, sie hätten dazu Athletiktrainer Tim Schütte aufgefordert, mit Riesselmann in Kontakt zu treten und diesem zu vermitteln, dass es mit Blick auf seine Rückkehr nach Osnabrück in der darauffolgenden Saison besser sei, wenn er nicht an dem Pokalendspiel teilnehme, habe sich im Laufe der mündlichen Verhandlung nicht bestätigt. Bereits unmittelbar vor der Verhandlung hatte Antwerpen seine Unschuld beteuert.
"Klassisches Missverständnis"
Oskar Riedmeyer, der die Sitzung als Vorsitzender des DFB-Bundesgerichts leitete, sagt: "Wir sind zum Ergebnis gekommen, dass Herrn Frank Döpper kein zielgerichtetes Verhalten im Sinne eines Manipulationsvorwurfs gemacht werden kann." Seine Beteiligung sei allenfalls untergeordnet gewesen und habe keinen wesentlichen Einfluss auf das Verhalten anderer gehabt. "Auch bei Marco Antwerpen gehen wir nicht davon aus, dass er zielgerichtet in den Wettbewerb eingreifen wollte, vielmehr nehmen wir zu seinen Gunsten an, dass es sich um ein klassisches Missverständnis handelte."
Gleichwohl müsse ihm der Vorwurf gemacht werden, "dass er nicht ausreichend beobachtet hat, dass seine Äußerungen falsch verstanden und ernst genommen werden können und er damit fahrlässig riskierte, dass in den Wettbewerb eingegriffen wird", so Riedmeyer. Durch die Reduzierung der Sperre, die am 28. August ausgesprochen war, darf Antwerpen ab Freitag wieder als Trainer tätig sein, Döpper ist bereits ab dem heutigen Mittwoch nicht mehr gesperrt. Der Vorwurf der versuchten Spielmanipulation gilt damit als ausgeräumt, die Sperre gegen Antwerpen erfolgte nur noch wegen "unsportlichen Verhaltens".
Verfahren vor dem Arbeitsgericht steht aus
Das Urteil dürfte auch Auswirkungen auf die noch ausstehende Verhandlung vor dem Arbeitsgericht am 10. Dezember haben. Nach Bekanntwerden des Vorfalls hatte der VfL beiden Trainern fristlos gekündigt, wogegen das Duo geklagt hatte. Ende August war vor dem Arbeitsgericht bereits ein Gütetermin angesetzt worden, dieser hatte jedoch keine Einigung gebracht. Auch ein Schlichtungsverfahren beim DFB war zuvor gescheitert. Sollte das Arbeitsgericht nun zu der Auffassung kommen, dass die fristlosen Kündigungen nicht rechtmäßig waren, müsste der VfL eine hohe Abfindung zahlen, da Antwerpen und Döpper noch bis 2027 unter Vertrag standen. Die Arbeitspapiere hatten sich durch den Klassenerhalt automatisch um zwei Jahre verlängert.