Sexistische Fangesänge in Verl: RWE muss 20.000 Euro zahlen

Nachdem Fans von Rot-Weiss Essen beim Auswärtsspiel in Verl am 28. März sexistische Fangesänge gegenüber Schiedsrichterin Fabienne Michel angestimmt hatten, ist der Ruhrpott-Klub vom DFB-Sportgericht nun mit einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro belegt worden.
Rufe in der zweiten Halbzeit
Zu den Gesängen gegen die 30-Jährige war es vor allem in der zweiten Halbzeit gekommen. Etwa, nachdem Martinovic in der 54. Minute die gelbe Karte gesehen hatte. Zunächst schallte es "Schieber, Schieber" aus dem Gästeblock, dann "Hure, Hure". Doch damit nicht genug. In der Schlussphase sangen einige Anhänger "Die Blonde wird gef*** olé, olé" und "Kraul mir mal die Wampe, nimm ihn in den Mund, du Schlampe, für den Deutschen Meister RWE“. Dazu kamen weitere, nicht zitierfähige Rufe.
Diese waren zunächst ohne Auswirkungen geblieben. Erst einige Tage nach dem Spiel wurden die Vorfälle öffentlich, woraufhin der DFB Ermittlungen einleitete und nun eine Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro verhängte. Davon kann der Verein bis zu 6.650 Euro für präventive Maßnahmen gegen Diskriminierung verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2025 nachzuweisen wäre.
"Diskriminierend und menschenverachtend"
Knut Kircher, Geschäftsführer Sport und Kommunikation der DFB Schiri GmbH, sagt: "Die Rufe und Gesänge richteten sich gegen das Geschlecht der Schiedsrichterin und waren somit diskriminierend und menschenverachtend." Zudem hätten sie "in grober Weise" gegen die Werteordnung des DFB und seiner Mitglieder verstoßen. "Wir begrüßen es, dass das Sportgericht diesen Sachverhalt klar benannt und verurteilt hat. Das ist ein wichtiges Signal auch zum Schutz der Unparteiischen", so Kircher. Sollten die Fans ermittelt werden, droht ihnen Ungemach: Michel hat mittlerweile auch auf zivilrechtlichem Wege Anzeige erstattet. RWE distanzierte sich im Anschluss von den Vorfall und entschuldigte sich zudem bei der 30-Jährigen.
Derweil sind die Essener vom DFB-Sportgericht noch mit einer weiteren Geldstrafe in Höhe von 350 Euro belegt worden, nachdem Fans beim Heimspiel gegen den 1. FC Saarbrücken am 26. April 2025 eine Bengalische Fackel abgebrannt hatte. Der Verein hat beiden Urteilen des DFB-Sportgerichts zugestimmt, sie sind damit rechtskräftig. In der Strafentabelle rückt RWE mit einer Gesamtsumme von 111.600 Euro in dieser Saison auf Platz 5 vor.