Pyrotechnik und Knallkörper: Geldstrafen für Waldhof und Verl

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den SV Waldhof Mannheim und den SC Verl wegen des unsportlichen Verhaltens der eigenen Anhänger jeweils mit einer Geldstrafe belegt.
Mannheim muss 18.160 Euro zahlen
Allein 18.160 Euro werden für den Waldhof fällig. Zum einen, weil vor Beginn der Partie gegen den VfB Lübeck am 19. August im Fanblock hinter dem Tor mindestens 15 Raketen, zwei Knall- sowie fünf Rauchkörper gezündet wurden, wodurch sich der Anpfiff um drei Minuten verzögerte. Zum anderen, da beim Heimspiel gegen den Halleschen FC am 27. August ein Knallkörper gezündet wurde. 5.900 Euro kann der Waldhof für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. März 2024 nachzuweisen wäre.
Der SC Verl kommt dagegen mit 700 Euro davon. Damit ahndete der DFB das Zünden von zwei Knallkörpern bei der Partie gegen Jahn Regensburg am 20. August. Beide Vereine haben ihrem jeweiligen Urteil zugestimmt, sie sind damit rechtskräftig.