Pyrotechnik: Geldstrafen für Chemnitz und Zwickau
Vergehen im Landespokal werden nicht vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes untersucht, dafür aber von den Landesverbänden. Somit kommt es für den FSV Zwickau und den Chemnitzer FC nicht überraschend, dass sie nun für Vorfälle im gemeinsamen Landespokal-Finale verurteilt wurden.
3.500 Euro Gesamtstrafe
Das Landespokal-Finale entschied der Chemnitzer FC mit 2:0 für sich und löste damit das finanziell wertvolle Ticket für die erste Hauptrunde im DFB-Pokal. Einen Teil der Einnahmen dürfen die Himmelblauen nun für das Vergehen ihrer Fans wieder auszahlen. So verurteilt das Sportgericht des sächsischen Fußball-Verbandes den Verein nun zu einer Strafe in Höhe von 2.300 Euro. Auch Pokal-Endgegner Zwickau muss zahlen, für die Westsachsen beläuft sich die Strafe auf 1.200 Euro.
Bewährungsstrafe für die Zukunft
Grund für diese Urteile sind Vorfälle in besagtem Finalspiel zwischen den beiden Mannschaften. Nebeltöpfe wurden in beiden Fan-Lagern gezündet worden, außerdem habe ein Teil der Anhängerschaften gegen das Vermummungsverbot verstoßen. "Eine Frau im Zwickauer Block klagte wenig später aufgrund der gezündeten rot-weißen Rauchkörper über gesundheitliche Probleme. Sie musste von Rettungssanitätern behandelt werden. In diesem Zusammenhang wird wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt", hieß es in einer Mitteilung der Polizei. Darüber hinaus gibt es für beide Klubs eine Bewährungsstrafe: Sollte es zu weiteren Vergehen in den Pokalspielen kommen, dürfen künftig keine Zaunfahnen, Banner oder Plakate mehr aufgehangen werden.