Nach Satzungs-Ablehnung: FCS arbeitet an Lösung

Nachdem das Amtsgericht Saarbrücken die Eintragung der neuen Satzung des 1. FC Saarbrücken abgelehnt hatte, arbeiten Verein und die Initiative "Zukunft Blau-Schwarz" nun gemeinsam an einer Lösung. Ziel ist es, das festgestellte "Eintragungshindernis" auszuräumen und die Reform doch noch umzusetzen.

"Es müssen Mittel und Wege gefunden werden"

Wie der Verein gegenüber der "Saarbrücker Zeitung" mitteilt, habe ihn "die Meldung am späten Freitagnachmittag durch eine Mail des eingeschalteten Notars erreicht“. Man nehme "die Einlassungen des Gerichts ernst" und lasse diese "durch einen erfahrenen Vereinsrechtsanwalt überprüfen". Im Kern gehe es darum, dass der FCS bei einer sofortigen Eintragung der neuen Satzung Gefahr laufen würde, "ohne rechtssicher beglaubigte und handlungsbevollmächtigte Führungspersonen dazustehen" und bis zur nächsten Mitgliederversammlung "nicht geschäftsfähig" zu sein.

Um das Problem zu lösen, will der Verein eng mit der Initiative zusammenarbeiten. "Es müssen Mittel und Wege gefunden werden, um eine Lösung dieses Dilemmas zu finden", heißt es vom FCS. Man erwarte auch Vorschläge der Initiative, "die den Antrag zur Satzungsänderung mit erkennbarer juristischer Unterstützung eingebracht hat".

Alte Satzung gilt vorerst weiterhin

Auch "Zukunft Blau-Schwarz" betont die Bereitschaft zur Kooperation. Man habe "unverzüglich damit begonnen, unsere Rechtsauffassung gemeinsam mit mehreren juristischen Beratern nochmals zu überprüfen" und gehe davon aus, "dass diese Prüfung bereits in den nächsten Tagen abgeschlossen werden kann". Danach wolle man "gemeinsam mit dem Verein das weitere Vorgehen abstimmen und mit den zuständigen Stellen in Kontakt treten".

Bis dahin gilt weiterhin die alte Satzung. "Die Ablehnung der Eintragung bewirkt, dass die bestehende Satzung unverändert bleibt", so der Verein. Die nächste Mitgliederversammlung wird demnach noch auf Grundlage der bisherigen Satzung vorbereitet.

   

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