MSV: Schmidt für zwei weitere Spiele, Sicker für eine Partie gesperrt

Das DFB-Sportgericht hat Dominik Schmidt und Arne Sicker vom MSV Duisburg am Freitag jeweils gesperrt. Während Schmidt insgesamt drei Partien aussetzen muss, wurde Sicker für eine Partie gesperrt.

DFB ahndet Schiedsrichter-Schubser

Nach seiner gelb-roten Karte beim Nachholspiel gegen Saarbrücken hätte Schmidt eigentlich nur das kommende Spiel verpasst, doch das DFB-Sportgericht sperrte ihn für zwei weitere Spiele. Der Grund: Schmidt hatte Schiedsrichter Patrick Glaser nach DFB-Angaben "mit der linken Hand leicht gegen die Brust geschubst", sodass dieser "einen Ausfallschritt" machen musste.

Zuvor hatte Duisburgs Abwehrspieler von Glaser Gelb-Rot gesehen, weil er sich über einen zu weit vorne ausgeführten Freistoß vor dem 2:3 beschwert hatte. Spieler und Verein haben dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig. Schmidt verpasst damit nicht nur die Partie gegen Köln, sondern auch die Spiele gegen Türkgücü und Verl.

"Kein Verständnis" für Sicker-Urteil

Arne Sicker wurde nach seinem Platzverweis nach einem Zweikampf mit Tobias Jänicke derweil mit der Mindestsperre von einer Partie belegt. "Unter Berücksichtigung der Fernsehaufzeichnung über den Vorfall geht der Kontrollausschuss im summarischen Verfahren noch davon aus, dass Spieler Sicker ausschließlich den Ball spielen wollte und den Gegenspieler Jänicke, den er nicht wahrgenommen hatte, unabsichtlich traf", heißt es im DFB-Urteil. Daher sah der Kontrollausschuss von einem Antrag auf eine Sperre wegen rohen Spiels ab und stuft das Verhalten von Sicker lediglich als unsportliches Verhalten ein.

Zufrieden zeigt sich der MSV mit dem Urteil allerdings nicht, Sportdirektor Ivica Grlic hatte auf Freispruch plädiert. "Der DFB hat unseren Einspruch zurück gewiesen, obwohl es weder ein rohes Spiel noch überhaupt ein Foul von Arne war, sondern es Freistoß für uns hätte geben müssen", zeigt sich Grlic enttäuscht. "Für uns ist diese Entscheidung nicht nachvollziehbar." Nach Paragraph 12 der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB kann ein Spieler nach einem Platzverweis freigesprochen werden, wenn es zu einem "offensichtlichen Irrtum des Schiedsrichters" gekommen war. Den sah der DFB in diesem Fall nicht gegeben –  auch, wenn es sich um eine "klare Fehlentscheidung" handelte, wie liga3-online.de-Experte Babak Rafati in seiner Analyse erklärte.

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