KSC kündigt Vertrag mit Vermarkter: Rechtsstreit droht

Der Karlsruher SC hat den Vertrag mit Vermarkter Lagardère Sports Germany am 10. Dezember 2018 mit Wirkung zum 31. März 2019 schriftlich gekündigt, was zur Beendigung des Vertragsverhältnisses führt. Das gab der Verein am Donnerstagabend bekannt. Nun droht ein Rechtsstreit.

Wellenreuther verwundert

Nach Auffassung des KSC sei die Kündigung wirksam, "weil der Karlsruher SC von einem ihm zustehenden Kündigungsrecht Gebrauch gemacht hat." Lagardère hatte den Badenern als Reaktion auf die Kündigung über einen Rechtsanwalt ein Gespräch angeboten, "allerdings nur unter der Bedingung, dass der KSC vor Gesprächsbeginn die von ihm ausgesprochene Kündigung unwiderruflich zurücknimmt", heißt es in einer Mitteilung. Aufgrund dieser, aus KSC-Sicht "inakzeptablen Bedingung", habe der Verein das Gesprächsangebot abgelehnt. "Ansonsten wäre der KSC selbstverständlich bereit gewesen, Gespräche über eine einvernehmliche Lösung zu führen."

Mit Blick auf ein Statement des Vermarkters, wonach man sich wegen der Kündigung im Rechtsstreit befindet, betont der KSC, dass dem Verein bisher "keine entsprechende Klageschrift von einem Gericht zugestellt worden und damit auch noch kein Rechtsstreit rechtshängig" sei. Mit Verwunderung habe der KSC außerdem die Unterstellung zur Kenntnis genommen, der Karlsruher SC verhalte sich vertragsbrüchig. "Der Karlsruher SC bricht keine Verträge und verweigert auch nicht grundlos die Erfüllung von geschlossenen Verträgen. Das gilt auch im vorliegenden Fall", betont Präsident Ingo Wellenreuther. Es sei "sehr befremdlich, wenn Lagardère Sports meint, mit ihr geschlossene Verträge dürften auch dann nicht gekündigt werden, wenn dem Partner ein Kündigungsrecht tatsächlich zusteht."

KSC sieht Rechtsstreit "gelassen entgegen".

Wie KSC-Rechtsanwalt Dr. Markus Schütz erläutert, sei die Kündigung "nicht rechtsgrundlos, sondern auf der Grundlage eines gesetzlichen Kündigungsrechts" erfolgt. "Dem verschließt sich die Lagardère Sports Germany GmbH offensichtlich, indem sie die Auffassung vertritt, eine erfolgreiche Zusammenarbeit in der Vergangenheit stehe über dem Gesetz und verhindere, dass ein Vertragspartner von seinem verbrieften Recht Gebrauch macht, ein Vertragsverhältnis zu beenden", führt Schütz aus. Insofern sieht der KSC einem möglichen Rechtsstreit "gelassen entgegen".

   

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