FCS: Amtsgericht lehnt Satzungsänderung vorerst ab

Die geplante Satzungsänderung beim 1. FC Saarbrücken ist vom Amtsgericht Saarbrücken vorerst abgelehnt worden. Das berichtet die "Saarbrücker Zeitung". Damit verzögert sich die Eintragung der neuen Satzung auf unbestimmte Zeit.

"Eintragungshindernis"

Mit deutlicher Mehrheit von 91,94 Prozent hatten die Mitglieder des FCS am 11. Oktober beschlossen, das bisherige Präsidium aus Präsident, Vizepräsident und Schatzmeister durch ein dreiköpfiges Vorstandsgremium zu ersetzen: einen Vorstand Sport, einen Vorstand Finanzen sowie einen Vorstand Strategie, Marketing und Vertrieb. Ziel war es, die Vereinsführung zu professionalisieren und die Aufgaben auf mehrere Schultern zu verteilen.

Das Problem jedoch: Nach der aktuellen Satzung sind die Präsidiumsmitglieder die gesetzlichen Vertreter des Vereins. In der neuen Satzung ist der Zeitung zufolge vorgesehen, dass künftig ausschließlich die Vorstände die Vertretung übernehmen. Da diese Vorstandspositionen bisher nicht existieren – sie müssten vom neuen Aufsichtsrat erst ausgeschrieben werden -, könnte der Verein nach Eintragung der neuen Satzung vorübergehend handlungsunfähig sein – unter anderem wäre eine fristgerechte Einreichung des Lizenzierungsantrags für die kommende Saison nicht möglich. Das Amtsgericht verweigerte deshalb die Eintragung mit Verweis auf ein "Eintragungshindernis".

Initiative bleibt "zuversichtlich"

Wie es nun weitergeht, ist offen. Die Initiative "Zukunft Blau-Schwarz" erklärte in einer am Sonntag veröffentlichten Stellungnahme, "Ende dieser Woche Kenntnis über eine Verzögerung der Eintragung" erlangt zu haben. Darauf habe man sich "unmittelbar mit dem Verein und seiner notariellen Vertretung in Verbindung gesetzt, um die konkrete Sachlage gemeinsam erörtern zu können". Gleichzeitig weist die Initiative darauf hin, dass eine solche Verzögerung durch amtsgerichtliche Beanstandungen im Zuge von Satzungseintragungen in keinem Fall unüblich ist.  Die angeführten Punkte seien nicht neu, "sondern waren vielmehr bei der Erarbeitung der Satzung bereits ausführlich Thema". Weiter heißt es: "Wir sind weiterhin unverändert zuversichtlic gemeinsam mit dem Verein die zeitnahe Eintragung der beschlossenen Satzungsänderung im Sinne des klaren Votums der Mitgliederversammlung sicherzustellen."

Für den FCS hat die Entscheidung direkte Folgen für die nächste Mitgliederversammlung, die am 8. Januar stattfinden soll. Solange die neue Satzung nicht eingetragen ist, gilt die alte Regelung mit dem dreiköpfigen Präsidium. Der geplante Aufsichtsrat könnte die neuen Vorstandsposten nicht besetzen, und die Vereinsführung bleibt in der bisherigen Struktur. Lösungsmöglichkeiten bestehen laut der "SZ" etwa darin, die Satzungsänderung zu überarbeiten und auf einer erneuten Mitgliederversammlung erneut zur Abstimmung zu bringen. Dieses Vorgehen würde jedoch mehrere Monate in Anspruch nehmen, ehe eine rechtlich einwandfreie Eintragung erfolgen könnte.

   

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