"EU-konform": DFB passt U23-Regel der 3. Liga an

Bislang galt: Jeder Drittligist musste mindestens vier U23-Spieler auf dem Spielberichtsbogen führen, der für eine deutsche Junioren-Nationalmannschaft spielberechtigt ist. Zur Saison 2025/26 hat der DFB diese Regelung nun angepasst, nachdem das Schiedsgericht Bayern zu der Auffassung gekommen war, dass die bisherige Regelung europäischen Recht widersprochen hatte.

Diskriminierung festgestellt

Konkret entfällt künftig das Kriterium der deutschen Staatsangehörigkeit und wird auf alle Spieler im U23-Alter erweitert, "die Staatsbürger eines EU-Mitgliedsstaates oder eines Landes sind, das mit der EU ein Assoziierungsabkommen über eine Gleichbehandlung hinsichtlich der Arbeitsbedingungen abgeschlossen hat", teilte der DFB am Montag mit. Zuvor hatte der Vorstand die Änderung im schriftlichen Umlaufverfahren beschlossen. Darüber hinaus wird der Passus gestrichen, dass die für die Regel anzurechnenden Spieler kein A-Länderspiel für einen anderen Nationalverband bestritten haben dürfen.

Der Grund für die Änderung: Im Mai 2025 hatte das Ständige Schiedsgericht für die Regionalliga Bayern geurteilt, dass die bisherige Regelung europäischem Recht widerspreche und eine Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit darstelle. Denn: Sie berücksichtige allein Spieler mit deutscher Staatsbürgerschaft und wirke somit für Spieler aus anderen EU-Ländern faktisch wie eine Quote. Es handele sich vor diesem Hintergrund um einen Verstoß gegen Artikel 45 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Darin sind die Freizügigkeit von Arbeitnehmern und das Verbot der Ungleichbehandlung von EU-Bürgern hinsichtlich der Arbeitsbedingungen verankert.

Weitere Überprüfung geplant

Der DFB-Spielausschuss und der Ausschuss 3. Liga haben daraufhin eine Überarbeitung der DFB-Spielordnung vorgenommen. Auf eine grundlegende Abschaffung der Regel sei verzichtet worden, stattdessen wurde eine "präzisierte, EU-konforme Formulierung" vorgenommen. Damit sei Planungs- und Rechtssicherheit für die kommende Saison geschaffen. Bis zur Saison 2026/2027 soll überprüft werden, ob die Regelung noch weiter modifiziert wird. Das Ziel der Regelung für U23-Spieler ist es, den Nachwuchs sportlich zu fördern, indem junge Spieler in den Kadern der Vereine gehalten und gezielt in den Spielbetrieb eingebunden werden. Dies sei vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) als grundsätzlich legitimer Gemeinwohlzweck anerkannt worden.

 

   

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