Elf Drittligisten beantragen Lizenz für die 2. Bundesliga
Nachdem am 1. März die Frist zur Abgabe der Zweitliga-Lizenz-Unterlagen für Bewerber aus der 3. Liga abgelaufen war, gab die DFL nun bekannt: Elf Drittligisten haben eine Lizenz für die kommende Saison in der 2. Bundesliga beantragt.
Erste Rückmeldung im April
Um welche Klubs es sich handelt, dazu machte der Ligaverband keine Angaben. Zum Vergleich: In den letzten beiden Jahren hatten jeweils 13 Vereine eine Lizenz beantragt. Die Erstentscheidung über die Lizenzerteilung soll den Klub voraussichtlich in der zweiten April-Hälfte zugehen. Ein Bestandteil des Lizenzierungsverfahrens ist die Überprüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Darüber hinaus werden auch infrastrukturelle, rechtliche, personell-administrative, medientechnische und sportliche Kriterien unter die Lupe genommen.
Im Rahmen der Überprüfung der verschiedenen Kriterien kann die DFL den Bewerbern grundsätzlich Bedingungen und/oder Auflagen erteilen. Eine Bedingung regelt, dass bestimmte Vorgaben zu einem festgelegten Zeitpunkt vor der neuen Spielzeit erfüllt sein müssen, damit – vorbehaltlich der Erfüllung aller anderen Kriterien – eine Lizenz für die kommende Spielzeit überhaupt erteilt werden kann. Bei einer Auflage hingegen wird festgelegt, welche Vorgaben nach erteilter Lizenz während der Spielzeit eingehalten werden müssen.
Punktabzüge bei Nicht-Erfüllung von Auflagen
Vor dem Hintergrund der aufgrund der Corona-Pandemie weiterhin bestehenden wirtschaftlichen Unsicherheiten werden im Lizenzierungsverfahren mit Blick auf die finanziellen Kriterien und damit die Liquidität zur Saison 2022/23 Bedingungen durch Auflagen ersetzt, die bis zum 15. September 2022 zu erfüllen sind. Sollte es einem Klub nicht gelingen, innerhalb der Frist die Liquiditätslücke zu schließen, erfolgt ein Abzug von sechs Punkten. Ein Klub bleibt ungeachtet dessen verpflichtet, die Finanzierung des Spielbetriebs bis zum Ende der Spielzeit sicherzustellen.
Die Überprüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit während der Spielzeit soll ab Ende Oktober 2022 "wie üblich" durchgeführt werden, einschließlich der möglichen Erteilung von Auflagen zur Schließung einer etwaigen Liquiditätslücke und der sogenannten Transferauflage, die einen Klub zum Nachweis der Erfüllbarkeit aller bis zum 30. Juni fälligen Verbindlichkeiten aus einem Transfer verpflichtet, bevor dieser getätigt wird. In diesem Teil des Lizenzierungsverfahrens werden unter anderem die Aktivitäten der Klubs in der dann vergangenen Sommer-Transferperiode in der Liquiditätsberechnung bis zum Ende der Spielzeit berücksichtigt. Bei der Nichterfüllung einer Auflage zur Schließung einer im zweiten Teil des Lizenzierungsverfahrens festgestellten Liquiditätslücke bis zum 15. Januar 2023 werden vier Punkte mit sofortiger Wirkung aberkannt – so, wie es auch in der laufenden Spielzeit 2021/22 geregelt ist.