DFB wertet abgebrochenes Spiel in Zwickau mit 2:0 für Essen

Das am 23. April beim Stand von 1:1 zur Halbzeit abgebrochene Spiel zwischen dem FSV Zwickau und Rot-Weiss Essen wird mit 2:0 für RWE gewertet. Das gab der DFB am Dienstag bekannt. Damit ist das von den Schwänen erhoffte Wiederholungsspiel vom Tisch, wenngleich der FSV innerhalb von 24 Stunden noch Einspruch einlegen kann.

Zwickau wohl nicht mehr zu retten

Grundlage für die Wertung zugunsten der Essener ist Paragraph 18 Nr. 4 der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB. Dort ist festgehalten: "Trifft eine Mannschaft oder ihren Verein (…) ein Verschulden an dem Spielabbruch, ist das Spiel dem (…) Schuldigen mit 0:2-Toren für verloren, dem Unschuldigen mit 2:0-Toren für gewonnen zu werten." Im Nachgang der Partie hatte sich herausgestellt, dass es ein Sponsor des FSV Zwickau war, der Schiedsrichter Nicolas Winter beim Gang in die Kabine den Inhalt eines Bierbechers ins Gesicht geschüttet hatte. Auch Schiedsrichter-Assistent Felix Grund wurde teilweise davon auf dem Trikot getroffen.

Georg Schierholz, der stellvertretende Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, erklärt: "Zum einen hätte der FSV Zwickau den Schiedsrichter auf dem Weg in die Kabine besser schützen müssen. Zum anderen ist der Verein auch für seine Zuschauer verantwortlich und das Verschulden der Anhänger dem Verein zuzurechnen." Gegen das Urteil kann der FSV innerhalb von 24 Stunden Einspruch einlegen. Hochgekocht waren die Emotionen zur Halbzeit, weil Winter kurz zuvor zwei Entscheidungen gegen den FSV Zwickau getroffen hatte. liga3-online.de-Experte Babak Rafati war in seiner Analyse aber zu dem Schluss gekommen, dass beide Entscheidungen – Rot gegen Butzen und Elfmeter für RWE nach einem Handspiel von Gomez – korrekt waren.

Durch die Punkte am Grünen Tisch weist Rot-Weiss Essen nun 40 Zähler auf und hat den Klassenerhalt angesichts eines Vorsprungs von acht Punkten auf die Abstiegsplätze so gut wie sicher. Der FSV hingegen verbleibt mit 28 Punkten auf dem letzten Tabellenplatz und liegt nach wie vor sieben Zähler und 19 Tore hinter dem rettenden Ufer. Bei nur noch vier ausstehenden Spielen ist der Klassenerhalt somit kaum noch zu schaffen – zumal die nächsten Gegner Mannheim und Dresden heißen.

Drastische Geldstrafe droht

Neben der Niederlage im Grünen Tisch muss der FSV Zwickau zudem mit einer Geldstrafe des DFB rechnen. Paragraph 7 Nr. 1e der Rechts- und Verfahrensordnung sieht bei einem schuldhaften Herbeiführen eines Spielabbruchs eine Summe von bis zu 100.000 Euro vor. Über die Höhe der Geldstrafe will das DFB-Sportgericht "zu einem späteren Zeitpunkt gesondert entscheiden", teilte der Verband mit. Sobald das Strafmaß feststeht, wird der FSV die Summe auf den Sponsor umlegen und ihn damit in Regress nehmen.

Bereits unmittelbar nach der Partie erstattete die Polizei gegen den Mann Anzeige und ermittelt nun wegen Körperverletzung. Während zahlreiche Experten sowie der DFB den Vorfall auf das Schärfste verurteilt hatten, zeigte der Becherwerfer im Nachgang keine Reue und gab dem Schiedsrichter sowie dem FSV Zwickau eine Mitschuld an seinen Verhalten.

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