DFB weist Münster-Einspruch gegen Meppen-Spiel erneut zurück
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Einspruch des SC Preußen Münster gegen die Spielwertung der Partie gegen den SV Meppen (0:3) erneut als unbegründet zurückgewiesen.
Urteil bleibt bestehen
Damit folgte das Gremium dem vorangegangenen Einzelrichterurteil vom 17. Juli, gegen das Münster Einspruch eingelegt hatte. Schon in den letzten Wochen hatte das Sportgericht bereits Münsters Einsprüche gegen die Wertungen der Partien gegen Bayern II (2:3), Chemnitz (0:1) und Braunschweig (0:1) als unbegründet zurückgewiesen. Zudem hatte das DFB-Bundesgericht erst kürzlich die Verwaltungsbeschwerde von Preußen Münster gegen die Ansetzung der Spieltage 35 bis 38 der 3. Liga als unbegründet zurückgewiesen.
Zieht Münster vor Gericht?
Auch mit seinem Einspruch gegen den Re-Start war der Klub gescheitert. Münster hatte seine Einsprüche gegen die Spielwertungen damit begründet, dass die Austragung der Spiele gegen die Grundsätze des Fair Play und der Chancengleichheit verstoßen habe. Der Klub prüft nun, ob er vor ein ordentliches Gericht zieht.