DFB weist Glöckner-Einspruch gegen Sperre zurück

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat einen Einspruch von CFC-Trainer Patrick Glöckner gegen seine Sperre nach einer gelb-roten Karte aus dem Spiel gegen Würzburg als unzulässig verworfen.

Sperre bleibt bestehen

Damit bleibt Glöckner gesperrt und darf das Heimspiel gegen Eintracht Braunschweig am heutigen Dienstagabend (19 Uhr) nur von der Tribüne aus verfolgen. Glöckner hatte am vergangenen Freitag beim Spiel in Würzburg von Schiedsrichter Wolfgang Haslberger die gelb-rote Karte gesehen, nachdem er sich lautstark über eine Entscheidung des Unparteiischen beschwert und den Ball weggeschlagen hatte. Der Einspruch gegen eine Sperre nach einer gelb-roten Karte ist nach DFB-Angaben nur dann zulässig, "wenn ein offensichtlicher Irrtum des Schiedsrichters nachgewiesen wird". Das war offenbar nicht der Fall.

   

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