DFB verhandelt Dynamo-Einspruch gegen Geldstrafe

Nachdem Dynamo Dresden fristgerecht Einspruch gegen eine Geldstrafe in Höhe von 6.000 Euro für einen Vorfall bei der Partie in Unterhaching eingelegt hatte, kommt es am 10. September zu einer mündlichen Verhandlung vor dem DFB-Sportgerichtet. 

Knackpunkt Fluchttor

Geleitet wird die Verhandlung am DFB-Campus in Frankfurt von Georg Schierholz, dem stellvertretenden Vorsitzenden des DFB-Sportgerichts. Fällig geworden war die Strafe gegen die SGD, weil Fans ein Banner über einem Fluchttor platziert hatten. Um knapp fünf Minuten hatte sich der Anpfiff der Partie daher verzögert. Nachdem die Anhänger das Banner zunächst abgenommen hatten, brachten sie es in der 10. Minute erneut vor dem Fluchttor an, sodass die Partie für 14 Minuten unterbrochen werden musste. Die durch das Sportgericht ausgesprochene Geldstrafe will Dynamo jedoch nicht akzeptieren, weil sich das Fluchttor offenbar trotz des darüber hängenden Banners hätte geöffnet werden können.

   

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