DFB legt Berufung gegen Mannheim-Urteil ein

Nachdem das Landgericht Frankfurt den Punktabzug gegen den SV Waldhof Mannheim Mitte März für unwirksam erklärt hatte, legte der DFB nun Berufung ein. Der SVW will sich die abgezogenen Punkte nun über einen anderen Weg zurückholen.

"Deckt sich nicht mit unserer Rechtsauffassung"

Überraschend kommt der Schritt der DFB nicht, bereits unmittelbar nach Verkündigung des Urteils hatte der Verband angekündigt, Einspruch einlegen zu wollen. "Der Richterspruch des Landgerichts Frankfurt deckt sich nicht mit unserer Rechtsauffassung. Deshalb haben wir Berufung eingelegt", begründet DFB-Vizepräsident Rainer Koch im "Mannheimer Morgen".

Nun wird sich das Oberlandesgericht Frankfurt mit dem Fall beschäftigen, nachdem das Landgericht dem Einspruch des SVW gegen den vor der Saison verhängten Abzug von drei Punkten stattgegeben hatte.

Zwangsvollstreckung beantragt

Parallel zum laufenden Verfahren hat der SV Waldhof nach Angaben der Zeitung eine Zwangsvollstreckung des Urteils beim Landgericht beantragt. Der Grund: Da die Rücknahme der Strafe "vorläufig vollstreckbar" sei, wie es Richter Richard Kästner bei der Urteilsverkündung erklärte, können dem SV Waldhof die abgezogenen Punkte sofort zugesprochen werden – unabhängig davon, dass der DFB nun in Berufung gegangen ist. Die einzige Bedingung: Die Hinterlegung einer Sicherheit von 100.000 Euro für künftige Gerichtskosten. Sobald diese eingegangen ist, werden dem SVW die drei Zähler sofort gutgeschrieben.

Diesen Schritt will der Verein in der kommenden Woche gehen, wie Pressesprecher Domenico Marinese dem "SWR" sagt. Somit ist klar: Beim anstehenden Auswärtsspiel in Offenbach (Samstag, 14 Uhr) kann Waldhof Mannheim den Aufstieg in die 3. Liga noch nicht perfekt machen. Eine Woche später, wenn der SVW im heimischen Stadion auf Wormatia Worms trifft, könnte die Party dann aber steigen.

   

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