DFB-Bundesgericht weist Waldhof-Einspruch gegen Geldstrafen zurück

Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) in Frankfurt hat im schriftlichen Verfahren den Einspruch des SV Waldhof Mannheim gegen zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 54.000 Euro zurückgewiesen.

Einspruch unbegründet

Konkret ging es um die Geldstrafen wegen eines Banner mit diskriminierendem Inhalt beim Spiel gegen den SC Verl am 1. Februar (24.000 Euro) und diskriminierender Rufe bei der Partie gegen 1860 München am 13. April (30.000 Euro). Gegen beide Urteile hatten die Buwe Einspruch eingelegt und war damit vor das Bundesgericht gezogen. Dieses wies den Einspruch nun allerdings als unbegründet zurück und bestätigte damit das Urteil des Sportgerichts. Es bleibt damit bei der Geldstrafe in Höhe von 54.000 Euro. Bis zu 20.000 Euro können die Buwe aber für eigene präventive Maßnahmen gegen Rassismus und Diskriminierung verwenden.

 

   

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