Berufung gegen Geldstrafen: VfL zieht vor das DFB-Bundesgericht

Nachdem das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) den Einspruch des VfL Osnabrück gegen drei verhängte Geldstrafen zurückgewiesen hatte, gehen die Niedersachsen nun in Berufung und ziehen damit vor das DFB-Bundesgericht.

VfL soll 20.000 Euro zahlen

Wegen Fan-Protesten gegen einen möglichen DFL-Investor, die im Rahmen der Zweitliga-Partien der Lila-Weißen gegen Nürnberg, Hansa Rostock und Elversberg erfolgt waren – unter anderem wurden Tennisbälle auf den Rasen geworfen -, hatte der DFB den VfL zu einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 20.000 Euro verurteilt. Bereits in erster Instanz hatte der VfL den Anträgen des Kontrollausschusses des Deutschen Fußball-Bundes nicht zugestimmt und Einspruch gegen die veröffentlichen Urteile eingelegt. Weil das DFB-Sportgericht diesen in mündlicher Verhandlung jedoch zurückgewiesen hatte, ziehen die Lila-Weißen im Berufungsverfahren nun vor das DFB-Bundesgericht.

Gang vor ordentliches Gericht denkbar

Das Verfahren vor dem DFB-Bundesgericht, der zweiten Instanz nach dem DFB-Sportgericht, schließt das verbandsinterne Verfahren ab. Anschließend hätte der VfL noch die juristische Möglichkeit, die Entscheidung durch das Ständige Schiedsgericht überprüfen zu lassen. Dieses entscheidet in neutraler Besetzung über Streitigkeiten zwischen der DFL bzw. dem DFB auf der einen und den Vereinen auf der anderen Seite, unter anderem über die Rechtmäßigkeit derartiger Vereinssanktionen. Je nach Verfahrensverlauf zieht es der VfL Osnabrück in Betracht, "auch ein ordentliches Gericht zu bemühen", teilte der Klub mit.

 

   

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