Zwei Knallkörper gezündet: Geldstrafe für den FCS

Weil Fans beim Heimspiel gegen 1860 München am 11. November zwei Knallkörper gezündet hatten, ist der 1. FC Saarbrücken vom Sportgericht des DFB mit einer Geldstrafe in Höhe von 700 Euro belegt worden. 

Zweiter der Strafentabelle

Davon kann der Verein bis zu 200 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2024 nachzuweisen wäre. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig. In der Strafentabelle belegen die Saarländer mit einer Gesamtstrafe von 40.300 Euro in dieser Saison weiterhin den zweiten Platz.

   

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