DFB-Sportgericht: SV Waldhof muss 350 Euro für Rauchtopf zahlen
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den SV Waldhof Mannheim wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger zu einer Strafe in Höhe von 350 Euro verurteilt.
Im Spiel gegen Saarbrücken
Der 1:0-Sieg im Heimspiel der Mannheimer gegen den 1. FC Saarbrücken zieht eine kleinere Geldstrafe nach sich. In der Nachspielzeit der besagten Partie wurde seitens der Waldhöfer ein Rauchtopf im Publikum gezündet. Dieses unsportliche Verhalten ahndet der DFB mit einer Strafe in Höhe von 350 Euro, die der Verein bereits akzeptiert hat. Im bisherigen Saisonverlauf ist es die dritte Strafe für den SVW, der insgesamt in der Strafentabelle auf dem vierten Platz liegt.