3.000 Euro Strafe und Auflage für den MSV Duisburg

Aufgrund des unsportlichen Verhaltens der eigenen Anhänger in drei Fälle ist der MSV Duisburg am Montag vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) zu einer Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro und einer Auflage im Hinblick auf die Ordner verurteilt worden.

MSV muss Ordnungskräfte in Datenbank erfassen

Neben dem Zünden von Pyrotechnik bei den Spielen gegen den 1. FC Magdeburg am 24. Februar sowie gegen Wehen Wiesbaden am 11. März wurde auch das Werfen eines Feuerzeuges bei der Partie in Wiesbaden bestraft. Zusätzlich zu der Geldstrafe muss der MSV wegen eines nicht ausreichenden Ordnungsdienstes, bis zum 9. Juli 2017 die Auflage erfüllen, "die eingesetzten Ordnungskräfte in der Ordnerdatenbank zu erfassen und – sofern erforderlich – zu qualifizieren", teilte der DFB mit. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig. In der Strafentabelle der 3. Liga belegen die Zebras mit einer Gesamtstrafe von 9.500 Euro weiterhin den achten Platz.

 

 

   

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