Chemnitzer FC: Gericht erklärt Frahn-Kündigung für unwirksam

Urteil im Fall Daniel Frahn: Das Arbeitsgericht Chemnitz hat im Rahmen einer Verhandlung am Mittwoch die gegen den Ex-CFC-Stürmer ausgesprochene fristlose Kündigung für unwirksam erklärt – das berichtet der MDR. Eine Niederlage für den Chemnitzer FC, der in Berufung gehen will.

Gründe nicht ausreichend

Demnach seien die Gründe für eine fristlose Kündigung nicht ausreichend gewesen, urteilten die Richter. "Daniel Frahn ist vollumfänglich entlastet. Daniel ist froh, es war für ihn und seine Familie keine leichte Zeit. Jetzt ist auch klar, dass er nichts mit rechtsradikalem Gedankengut zu tun hat", so Frahns Anwalt Christian Schößling dem MDR. Frahn kann nun wieder am Training des Chemnitzer FC teilnehmen – und wird das laut Schößling wohl bereits am Donnerstag auch tun. Sein Vertrag läuft noch bis 2021.

Dem 32-Jährigen war am 5. August dieses Jahres wegen seiner angeblichen Nähe zu einer rechtsgesinnten Fan-Gruppe des Chemnitzer FC fristlos gekündigt worden. Zuvor hatte er sich beim Spiel in Halle gemeinsam mit besagter Gruppe im Gästeblock gezeigt und war mit ihnen auch zum Spiel angereist. Auf dem Platz stand er aufgrund einer Verletzung nicht.

"Massiv vereinsschädigend"

Der CFC begründete die Kündigung damit, dass er sich durch sein Verhalten "massiv vereinsschädigend" verhalten haben – auch mit Blick auf die Vorfälle im vergangenen März. Mit "Entsetzen" habe man erkennen müssen, "dass sich unser – nunmehr ehemaliger – Mannschaftskapitän Daniel Frahn als großer Sympathisant der rechtsradikalen und menschenverachtenden Gruppierung 'Kaotic Chemnitz' herausgestellt hat und damit großen Schaden für den Verein anrichtete", hieß es in einer Mitteilung. Das Gericht sah das nach "MDR"-Angaben anders, zumal es von Frahn keine offensichtlich rechten Aussagen gegeben habe.

Schon Ende August stritt der Stürmer die Vorwürfe in einer Stellungnahme ab und distanzierte sich von der Anschuldigung, Sympathisant einer rechtsradikalen Gruppierung zu sein. Zudem hatte Frahn Klage eingereicht – und bekam nun Recht. Ein erster Gütetermin im September vor dem Chemnitzer Arbeitsgericht brachte noch keine Einigung. Frahns Anwälte hatten eine Rücknahme der Kündigung oder eine Ausgleichszahlung im sechsstelligen Bereich gefordert, was der Rechtsbeistand des Vereins wiederum ablehnte.

CFC geht in Berufung

Das letzte Wort in der Angelegenheit scheint aber noch nicht gesprochen: Wie die Himmelblauen im Nachgang der Verhandlung ankündigte, werde man in Berufung gehen. "Die heutige Entscheidung wird damit nicht rechtskräftig. Damit bleibt die Kündigung des Spielers Frahn aufrechterhalten", heißt es in einer Mitteilung. "Daniel Frahn wird also auch weiterhin nicht am Trainings- und Spielbetrieb des Chemnitzer FC teilnehmen."

   
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