DFB-Urteil: Halbes Geisterspiel und hohe Geldstrafe für Hansa

Empfindliche Strafe für den F.C. Hansa Rostock. Nach sechs Zuschauer-Vorkommnissen in der Rückrunde der vergangenen Saison hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) die Kogge am Donnerstag zu einem Zuschauerteilausschluss bei einem Heimspiel verurteilt, der einem halben Geisterspiel gleichkommt. Außerdem wird eine Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro fällig. Hansa will das Urteil aber nicht akzeptieren und Einspruch einlegen.

Strenge Auflagen für Teilausschluss

Bei welchem Heimspiel der Teilausschluss greift, ist noch offen. Sicher ist aber bereits, dass nur Inhaber von Sitzplatz-Dauerkarten, VIP-Karten und Schiedsrichterkarten sowie die Anhänger des Gästevereins ins Stadion dürfen. Alle anderen Fans erhalten keinen Zugang. Zudem muss Hansa sicherstellen, dass nicht genutzte Karten aus dem Ticketkontingent des Gastvereins nicht anderweitig in den Verkauf gelangen. Zusätzlich muss der FCH eine Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro zahlen, wovon 5.000 Euro für sicherheitstechnische und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden werden können. Hinzu kommt die Auflage, ein Konzept zur Erhöhung der Sicherheit bei Auswärtsspielen zu erarbeiten – dies muss dem DFB bis zum 31. August vorgelegt werden.

Diverse Vorfälle geahndet

Hintergrund der empfindlichen Strafe sind die Vorkommnisse bei den Spielen in Lotte (11. März), Zwickau (20. März), Osnabrück (2. April), Mainz (9. April), Kiel (6. Mai) und Chemnitz (20. Mai). Bestraft wurde der Einsatz von Pyrotechnik in Lotte und Zwickau, das Zerstören beziehungsweise Anzünden der Toilettenanlagen während der Begegnungen in Zwickau, Osnabrück, Mainz, Kiel und Chemnitz, das Verbrennen gegnerischer Fanartikel und die Belagerung des Dachs einer Verkaufsstelle in Zwickau, das Werfen zweier Glasflaschen und eines kleinen Steins in Richtung der Sicherheitskräfte in Osnabrück, das Angreifen und Verletzen dreier Ordner in Mainz und das Zeigen von Bannern mit unsportlichem Inhalt in Chemnitz. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht, denn wie Hansa mitteilte, werde man das Urteil nicht akzeptieren und Einspruch einlegen. Somit wird es in Kürze zu einer mündlichen Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht.

Zweites "Geisterspiel" in diesem Jahr

Bleibt es bei dem Urteil, rückt Hansa mit einer Gesamtsumme von 26.000 Euro in der Saison 2016/17 auf den zweiten Platz der Strafentabelle vor. Für die Kogge ist es bereits das zweite "Geisterspiel" in diesem Jahr. Schon am 28. Januar musste der F.C. Hansa Rostock beim Duell gegen Jahn Regensburg ohne Zuschauer auskommen – seinerzeit waren sogar alle Fans ausgeschlossen. Der finanzielle Schaden: Über 200.000 Euro. In welcher Größenordnung das neuerliche Urteil liegt, ist noch nicht bekannt.

   
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