Ab 13 Uhr: DFB verhandelt Hansa-Einspruch gegen Strafe

Nachdem der F.C. Hansa Rostock fristgerecht Einspruch gegen das DFB-Urteil vom 13. Juli eingelegt hatte, kommt es am heutigen Dienstag ab 13 Uhr zu einer Verhandlung vor dem Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB). 

Zuschauerteilausschluss und Geldstrafe

Nach sechs Vorfällen in der vergangenen Rückrunde hatte der DFB einen Zuschauerteilausschluss bei einem Heimspiel verhängt sowie eine Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro ausgesprochen. Hintergrund der empfindlichen Strafe waren die Vorkommnisse bei den Spielen in Lotte (11. März), Zwickau (20. März), Osnabrück (2. April), Mainz (9. April), Kiel (6. Mai) und Chemnitz (20. Mai). Bestraft wurde der Einsatz von Pyrotechnik in Lotte und Zwickau, das Zerstören beziehungsweise Anzünden der Toilettenanlagen während der Begegnungen in Zwickau, Osnabrück, Mainz, Kiel und Chemnitz, das Verbrennen gegnerischer Fanartikel und die Belagerung des Dachs einer Verkaufsstelle in Zwickau, das Werfen zweier Glasflaschen und eines kleinen Steins in Richtung der Sicherheitskräfte in Osnabrück, das Angreifen und Verletzen dreier Ordner in Mainz und das Zeigen von Bannern mit unsportlichem Inhalt in Chemnitz.

Halbes Geisterspiel?

Bleibt es bei dem Strafmaß, dürften bei einem der kommenden Hansa-Heimspiele nur Inhaber von Sitzplatz-Dauerkarten, VIP-Karten und Schiedsrichterkarten sowie die Anhänger des Gästevereins ins Stadion. Zudem müsste Hansa sicherstellen, dass nicht genutzte Karten aus dem Ticketkontingent des Gastvereins nicht anderweitig in den Verkauf gelangen.

   
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