DFB bestätigt Punktabzug erneut: VfR zieht vor Schiedsgericht

Der VfR Aalen ist mit seinem Einspruch gegen den Neun-Punkte-Abzug aufgrund der am 14. Februar gestellten Insolvenz auch in dritter Instanz gescheitert. Am Donnerstag bestätigte das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) die zuvor getroffenen Urteile in dieser Angelegenheit. Der VfR legt nun zum vierten Mal Einspruch ein und zieht vor das Ständige Schiedsgericht.

Erneuter Einspruch

Nach einer mündlichen Anhörung am vergangenen Mittwoch hatte das Bundesgericht die Urteilsverkündung aufgrund "neuer Sachverhalte" zunächst zwar vertagt, am Donnerstag gab Vorsitzender Achim Späth aber bekannt: "Der Abzug von neun Punkten ist aufgrund § 6 Nummer 6 der DFB-Spielordnung gerechtfertigt und zwingende Folge." Des Weiteren liege laut Späth ein Verschulden des VfR Aalen an der finanziellen Situation und der daraus resultierenden Notwendigkeit der Stellung eines Insolvenzantrags vor. Zuvor hatten bereits der Spielausschuss und das Präsidium den Abzug bestätigt. Dennoch gibt sich der VfR nicht geschlagen und zieht nun in nächster Instanz vor das Ständige Schiedsgericht. Dieses trat zuletzt unter anderem beim Lizenzentzug des MSV Duisburg nach der Saison 2012/13 in Erscheinung, bestätigte das zuvor getroffene DFB-Urteil aber. Wann der Einspruch des VfR Aalen verhandelt wird, ist noch offen.

Welche Rolle spielt die Insolvenz von Hauptsponsor Imtech?

Den erneuten Einspruch begründet der Verein nach wie vor mit dem Wegbrechen von Hauptsponsor Imtech, der rund zwei Jahre nach dem Ausstieg beim VfR (zum Ende der Saison 2012/2013) Insolvenz angemeldet hatte. Denn laut der DFB-Spielordnung (Paragraf 6) kann von einem Punktabzug abgesehen werden, "wenn gegen den Hauptsponsor oder einen anderen vergleichbaren Finanzgeber des Vereins zuvor ein Insolvenzverfahren eröffnet ist." Da durch den Ausstieg von Imtech mit Verspätung eine Steuernachzahlung in Höhe von 500.000 Euro entstanden ist, sieht der VfR den entsprechenden DFB-Paragrafen bestätigt und pocht nun auf sein Recht.

Insolvenzverfahren Anfang April eröffnet

Hintergrund des Punktabzugs ist ein am 14. Februar gestellter Insolvenzantrag, der den VfR Aalen von finanziellen Altlasten aus früheren Zeiten befreien soll. Insgesamt drücken den VfR 3,6 Millionen Euro Schulden, zusätzlich droht eine Steuernachzahlung in Höhe von bis zu 500.000 Euro. Da sich der VfR Aalen aus eigener Kraft nicht mehr von dieser Schuldenlast befreien kann, entschieden sich die Verantwortlichen dafür, mit dem Insolvenzantrag die Notbremse zu ziehen. Die Abwendung der Insolvenz war Ende März gescheitert, sodass das Verfahren Anfang April eröffnet worden ist. Die Liquidität des VfR – entscheidendes Kriterium für die Zulassung zur 3. Liga – ist nach DFB-Angaben indes aber bis zum Saisonende gesichert. Dies hatte der DFB im Rahmen der Überprüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit während der Saison festgestellt.

Dritter ohne Punktabzug

Weitere Konsequenzen über den Punktabzug hinaus sind laut Statut nicht vorgesehen. Den Neun-Punkte-Abzug eingerechnet, steht der VfR Aalen mit 47 Zählern auf dem 10. Platz, ohne den Abzug würde die Vollmann-Elf als Tabellendritter im Aufstiegskampf mitmischen. Trotz des laufenden Insolvenzverfahrens ist der VfR Aalen aufstiegsberechtigt und hat, nachdem zum 1. März fristgerecht eine Lizenz beantragt worden war, bereits eine erste positive Rückmeldung seitens der DFL erhalten.

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