DFB-Urteil fix: Zuschauer-Teilausschluss für Magdeburg

Der befürchtete Zuschauer-Teilauschluss bei einem Heimspiel des 1. FC Magdeburg wird Realität: Bei der Partie gegen Werder Bremen II am 21. September müssen die Blöcke 3-6, darunter auch Block U, geschlossen bleiben. Dies ist das Ergebnis einer Verhandlung vor dem DFB-Bundesgericht am Dienstag. Darüber hinaus wurde ein Zuschauer-Teilausschluss auf Bewährung sowie eine Geldstrafe in Höhe von 9.000 Euro verhängt. Der FCM hat das Urteil akzeptiert.

Verhandlungsmarathon

Der Hintergrund: Am 25. Mai hatte der DFB-Kontrollausschuss aufgrund von fünf Vorkommnissen eine Geldstrafe in Höhe von 9.000 Euro gegen den FCM verhängt und einen Zuschauer-Teilausschluss bei zwei Heimspielen des 1. FC Magdeburg beschlossen. Der FCM legte Einspruch ein, sodass es Ende Juni zu einer Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht in Frankfurt kam. Im Rahmen der mehrstündigen Sitzung änderte der Verband das Urteil und ließ beide Blocksperren fallen. Im Gegenzug wurde die Geldstrafe von 9.000 auf 30.000 Euro erhöht und der Bewährungszeitraum für einen Teilausschluss auf weitere zwölf Monate verlängert. Da der Kontrollausschuss das neue Urteil jedoch nicht akzeptiert hatte, legte er ebenfalls Einspruch ein. Somit musste die Angelegenheit am Dienstag erneut verhandelt werden. Das endgültige Urteil: Ein Zuschauer-Teilausschluss (gegen Bremen II), ein Teilausschluss auf Bewährung (neun Monate) und eine Geldstrafe in Höhe von 9.000 Euro.

Präsident Peter Fechner ist zufrieden

Trotz des Teilausschlusses zeigte sich Vereinspräsident Peter Fechner in einer Mitteilung "sehr zufrieden." Denn: Ursprünglich hatte der DFB-Kontrollausschuss zwei Heimspiele mit einer geschlossenen Nordtribüne gefordert. Fechner weiter: "Besonders positiv hervorzuheben ist, dass mit der heutigen mit uns abgestimmten Entscheidung der gravierende Vorfall aus dem Heimspiel gegen den FC Erzgebirge Aue vom 01.04.2016 (Abbrennen von ca. 30 Bengalos) ebenfalls mit erfasst ist. Dieser Fall war zuvor noch nicht Gegenstand des Verfahrens." Darüber hinaus wurde vor allem das Zünden von Pyrotechnik beim Heimspiel gegen Dynamo Dresden (Foto) geahndet. Um einen Zuschauer-Teilausschluss künftig zu vermeiden, hofft Fechner, "dass unsere Fans künftig auf den Einsatz von Pyrotechnik verzichten.“ Rechtsanwalt Prof. Dr. Rainer Cherkeh, der den FCM in Frankfurt vertrat, betonte unterdessen: "Die Fans sollten dieses Urteil im Interesse des Vereins (…) als Warnung sehen.“

 

   
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